Verwaltungsgerichtshof 84/07/0035

84/07/0035Verwaltungsgerichtshof29.04.1986

Regest

Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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