Verwaltungsgerichtshof 84/07/0019

84/07/0019Verwaltungsgerichtshof12.02.1985

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1985

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S4.800,-- zu ersetzen.

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