Verwaltungsgerichtshof 84/07/0012

84/07/0012Verwaltungsgerichtshof22.05.1984

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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