Verwaltungsgerichtshof 84/07/0001

84/07/0001Verwaltungsgerichtshof09.07.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1985

Spruch

Die beiden Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 19.090,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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