Verwaltungsgerichtshof 84/06/0239

84/06/0239Verwaltungsgerichtshof17.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/06/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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