Verwaltungsgerichtshof 84/06/0151

84/06/0151Verwaltungsgerichtshof11.09.1986

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/06/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984060151.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.