Verwaltungsgerichtshof 84/06/0140

84/06/0140Verwaltungsgerichtshof13.02.1986

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/06/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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