Verwaltungsgerichtshof 84/06/0111

84/06/0111Verwaltungsgerichtshof13.06.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/06/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984060111.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.600, und S 8.445, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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