Verwaltungsgerichtshof 84/06/0039

84/06/0039Verwaltungsgerichtshof08.03.1984

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/06/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1984060039.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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