Verwaltungsgerichtshof 84/05/0193

84/05/0193Verwaltungsgerichtshof05.03.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984050193.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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