Verwaltungsgerichtshof 84/05/0176

84/05/0176Verwaltungsgerichtshof04.04.1991

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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