Verwaltungsgerichtshof 84/05/0159

84/05/0159Verwaltungsgerichtshof30.05.1989

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1984050159.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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