Verwaltungsgerichtshof 84/05/0121

84/05/0121Verwaltungsgerichtshof15.12.1987

Regest

Anrufung der obersten Behörde Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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