Verwaltungsgerichtshof 84/05/0113

84/05/0113Verwaltungsgerichtshof20.11.1984

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Stadt Wiener Neustadt Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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