Verwaltungsgerichtshof 84/05/0109

84/05/0109Verwaltungsgerichtshof23.09.1986

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984050109.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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