Verwaltungsgerichtshof 84/05/0035

84/05/0035Verwaltungsgerichtshof06.06.1989

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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