Verwaltungsgerichtshof 84/05/0029

84/05/0029Verwaltungsgerichtshof28.11.1989

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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