Verwaltungsgerichtshof 84/04/0113

84/04/0113Verwaltungsgerichtshof11.12.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/04/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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