Verwaltungsgerichtshof 84/04/0112

84/04/0112Verwaltungsgerichtshof14.05.1985

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Grundsatz der Unbeschränktheit Beweise Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/04/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984040112.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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