Verwaltungsgerichtshof 84/04/0072

84/04/0072Verwaltungsgerichtshof12.02.1985

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/04/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984040072.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.520, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.