Verwaltungsgerichtshof 84/04/0069

84/04/0069Verwaltungsgerichtshof18.06.1985

Regest

Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/04/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1985

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 17.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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