Verwaltungsgerichtshof 84/04/0002

84/04/0002Verwaltungsgerichtshof05.06.1984

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/04/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.785,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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