Verwaltungsgerichtshof 84/03/0400

84/03/0400Verwaltungsgerichtshof22.05.1985

Regest

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0400

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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