Verwaltungsgerichtshof 84/03/0388

84/03/0388Verwaltungsgerichtshof26.02.1986

Regest

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0388

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984030388.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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