Verwaltungsgerichtshof 84/03/0363

84/03/0363Verwaltungsgerichtshof10.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0363

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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