Verwaltungsgerichtshof 84/03/0317

84/03/0317Verwaltungsgerichtshof26.02.1986

Regest

Übertretungen und Strafen Verfahrensrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0317

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984030317.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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