Verwaltungsgerichtshof 84/03/0263

84/03/0263Verwaltungsgerichtshof10.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0263

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1986

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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