Verwaltungsgerichtshof 84/03/0251

84/03/0251Verwaltungsgerichtshof12.03.1986

Regest

Interessensvertretung der Jäger Ehrengericht Jägerehre Disziplinarmaßnahme Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde freie Beweiswürdigung Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984030251.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Salzburger Jägerschaft Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.