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84/03/0251•Verwaltungsgerichtshof 84/03/0251
84/03/0251Verwaltungsgerichtshof12.03.1986
Interessensvertretung der Jäger Ehrengericht Jägerehre Disziplinarmaßnahme Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde freie Beweiswürdigung Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Salzburger Jägerschaft Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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