Verwaltungsgerichtshof 84/03/0111

84/03/0111Verwaltungsgerichtshof10.09.1986

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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