Verwaltungsgerichtshof 84/03/0105

84/03/0105Verwaltungsgerichtshof22.12.1987

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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