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84/03/0073•Verwaltungsgerichtshof 84/03/0073
84/03/0073Verwaltungsgerichtshof11.09.1985
Tatbild Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Sachverständiger Verfahrensrecht Beweiswürdigung Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der verhängten Strafe und der damit verbundenen Kostenbestimmung sowie hinsichtlich des Ausspruches über die Kosten gemäß § 5 Abs. 9 StVO wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Bezüglich des Schuldausspruches des angefochtenen Bescheides wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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