Verwaltungsgerichtshof 84/03/0063

84/03/0063Verwaltungsgerichtshof10.07.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.07.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.