Verwaltungsgerichtshof 84/03/0043

84/03/0043Verwaltungsgerichtshof10.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1984030043.X01

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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