Verwaltungsgerichtshof 84/02/0296

84/02/0296Verwaltungsgerichtshof14.02.1985

Regest

Straße mit öffentlichem Verkehr Meldepflicht Identitätsnachweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/02/0296

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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