Verwaltungsgerichtshof 84/02/0294

84/02/0294Verwaltungsgerichtshof28.02.1985

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/02/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984020294.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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