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84/01/0261•Verwaltungsgerichtshof 84/01/0261
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr.Simon und die Hofräte Dr.Draxler, Dr. Hoffmann, Dr.Herberth und Dr.Kremla als Richter im Beisein des Schriftführers Dr. Brauhart, über die Beschwerde des KE in R, vertreten durch Dr.Albert Feichtner, Rechtsanwalt in Kitzbühel, Josef Pirchl-Straße 12, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 25. Mai 1984, Zl. Ia 4184/12-1984, betreffend Staatsbürgerschaft, zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S9.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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