Verwaltungsgerichtshof 84/01/0224

84/01/0224Verwaltungsgerichtshof25.03.1987

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/01/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1984010224.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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