Verwaltungsgerichtshof 84/01/0087

84/01/0087Verwaltungsgerichtshof22.05.1985

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Unterschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 84/01/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984010087.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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