Verwaltungsgerichtshof 83/17/0169

83/17/0169Verwaltungsgerichtshof10.05.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/17/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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