Verwaltungsgerichtshof 83/17/0163

83/17/0163Verwaltungsgerichtshof16.11.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/17/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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