Verwaltungsgerichtshof 83/17/0152

83/17/0152Verwaltungsgerichtshof23.03.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/17/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das von der belangten Behörde gestellte Kostenersatzbegehren wird hinsichtlich des Vorlageaufwandes zurückgewiesen, im übrigen abgewiesen.

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