Verwaltungsgerichtshof 83/17/0105

83/17/0105Verwaltungsgerichtshof18.09.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/17/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.595,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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