Verwaltungsgerichtshof 83/17/0034

83/17/0034Verwaltungsgerichtshof27.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/17/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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