Verwaltungsgerichtshof 83/16/0179

83/16/0179Verwaltungsgerichtshof10.01.1985

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/16/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.01.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1983160179.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Strafe des Wertersatzes wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.120, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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