Verwaltungsgerichtshof 83/15/0181

83/15/0181Verwaltungsgerichtshof15.11.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/15/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1984

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 16.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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