Verwaltungsgerichtshof 83/15/0050

83/15/0050Verwaltungsgerichtshof23.06.1983

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/15/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1983150050.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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