Verwaltungsgerichtshof 83/14/0237

83/14/0237Verwaltungsgerichtshof08.10.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/14/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1983140237.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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