Verwaltungsgerichtshof 83/14/0123

83/14/0123Verwaltungsgerichtshof16.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/14/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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