Verwaltungsgerichtshof 83/14/0046

83/14/0046Verwaltungsgerichtshof27.11.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/14/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1984

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführerin zu Handen des Erstbeschwerdeführers Aufwendungen in der Höhe von S 9.385,-- und ferner dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.285,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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