Verwaltungsgerichtshof 83/12/0059

83/12/0059Verwaltungsgerichtshof09.04.1984

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Verfahrensmängel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/12/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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